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Umstellung des Zahlungsverkehrs auf IBAN und BIC

IBAN-Umstellung im Februar

Mit dem 1. Februar 2014 müssen alle europäischen Banken den bargeldlosen Zahlungsverkehr nach den Regeln der Single European Payments Area (SEPA) (zu Deutsch: einheitlicher europäischer Zahlungsraum) vereinheitlichen. Das bedeutet, dass für Überweisungen nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl verwendet werden. Ersetzt werden diese durch die IBAN (International Bank Account Number), welche bisher nur für Überweisungen ins Ausland genutzt wurde und die Internationale Bankleitzahl BIC. Die neue Form heißt dann also IBAN statt Kontonummer und BIC statt Bankleitzahl. Damit soll der grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr vereinfacht werden, da nun in jedem Land der EU auf die gleiche Weise das Konto und die Bank des Empfängers angegeben werden.

In Deutschland besteht die IBAN immer aus 22 Stellen. Sie beginnt mit einem 2-stelligen Ländercode (bei uns DE), dann folgt eine 2-stellige Prüfziffer, die Auskunft über die gesamte Nummer gibt. Danach kommt die bisherige Bankleitzahl, gefolgt von der 10-stelligen Kontonummer, hat diese keine 10 Ziffern so werden die fehlenden mit Nullen aufgefüllt.

Ihre IBAN steht auf den neueren EC-Karten auf der Rückseite und kann bei Ihrer Bank erfragt oder im Internet generiert werden, zum Beispiel unter http://www.iban.de/iban-berechnen.html. Aber was bedeutet die Umstellung für Sie?

Für private Überweisungen wird eine Übergangsphase bis 2016 eingefügt. Das bedeutet, bis zu diesem Zeitpunkt, können Sie bei privaten Überweisungen weiterhin die Konto-Nummer und die Bankleitzahl angeben, die Umrechnung auf IBAN und BIC übernimmt dann ihr Geldinstitut für Sie. Auch Ihre Daueraufträge werden automatisch angepasst. Allerdings kann es passieren, dass zum Beispiel Ihr Energieversorger Sie um Ihre Daten bittet, da dieser auf die SEPA-Lastschrift umstellen will.

Für Firmen und Vereine gilt diese Übergangsfrist NICHT. Wenn Sie zum Beispiel Lastschriften einziehen wollen,so müssen sie eine "Gläubiger-Identifikationsnummer" bei der Bundesbank beantragen. Gleichzeitig müssen Sie ab Februar 2014 überall dort, wo sie im Moment Ihre Konto-Daten angeben, ihre IBAN und BIC eintragen.Das gilt zum Beispiel für Rechnungen oder Briefpapier im allgemeinen. Zögern Sie nicht und fangen Sie so schnell wie möglich mit der Umstellung an, bestellen Sie neue Briefbogen mit Ihrer IBAN.

Quellen:

+ http://www.iban.de/
+ http://orf.at/stories/2178681/2178682/
+ http://www.sparkasse.de/privatkunden/konto-karte/sepa/sepa-umstellung-mit-iban-und-bic.html
+ http://www.sparkasse.de/privatkunden/konto-karte/sepa/sepa-umstellung.html
+ http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/iban-ezb-warnt-vor-verspaetung-bei-neuen-kontonummern-a-929743.html
Veröffentlicht am 12. Dezember 2013 von katrin bletsch in design & kommunikation